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Juristische Aspekte

Grundsätzlich kann sich jeder erwachsene Mann sterilisieren lassen, sofern er die volle Geschäftsfähigkeit besitzt und die Konsequenzen des Eingriffs versteht. Eine  eingehende Beratung und die schriftliche Einwilligung des Patienten zur Durchführung des Eingriffes werden selbstverständlich durchgeführt. Bereits vorhandene eigene Kinder oder ein Einverständnis der Partnerin sind rechtlich keine Voraussetzung. Auch gibt es nach Erreichen der Volljährigkeit kein Mindestalter.

Ein gewissenhafter Operateur wird sich aber in einem oder mehreren ausführlichen Gesprächen davon überzeugen, ob der Patient sich wirklich über die Konsequenzen der Vasetomie im Klaren ist. In keinem Fall sollte die Einwilligung unter Druck oder durch Beeinflussung von Bezugspersonen erfolgen. Wenn möglich, sollte sie erst nach reiflicher Überlegung und im Einvernehmen mit der Partnerin getroffen werden.

Unter „Druck“ durchgeführte Sterilisationen haben ein deutlich erhöhtes Risiko an Komplikationen. Gerade diese Männer haben hinterher psychische Probleme und fühlen sich ihrer Männlichkeit beraubt. Auch wenn organisch alles normal ist, stehen Erektionsprobleme ganz oben in den Nebenerscheinungen!

Dr. Petry & Piotrowski Gemeinschaftspaxis Urologie

Dr. Achim Petry / Lukasz Piotrowski